- Holger Mock
- Dominic Geißler
- Holger Stabik
Über eine Frage streiten besonders Facebook-User gerne und oft: Soll die Polizei in ihren Berichten grundsätzlich die Nationalität eines Täters nennen oder nicht? Holger Stabik und Dominic Geißler von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West in Kempten erklären im Podcast, in welchen Fällen sie die Nationalität eines Täters oder Beteiligten nennen und in welchen nicht.
Ein schwieriges Thema, auch für Redaktionen. Der Pressekodex des Deutschen Presserates (nach dem sich auch die Beamten der Pressestelle richten) sagt:
Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. (Richtlinie 12.1)
Keine eindeutige Definition
In den Leitsätzen werden die Redaktion dazu verpflichtet, „in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt.“ Das heißt: Eine endgültig eindeutige Definition, wann die Nationalität genannt wird und wann nicht, gibt es nicht. Auch wichtig: Es gibt kein Verbot, die Nationalität zu nennen.
Fragen an die Polizei-Pressesprecher
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der sich gleich mehrere Fragen stellen. Gibt es Kriminalitätsfelder, bei denen von vornherein ein „begründetes öffentliches Interesse“ besteht? Wie sortiert man einen Deutschen mit türkischen, griechischen oder albanischen Wurzeln ein? In welchen Fällen nennt die Polizei die Nationalität? In welchen nicht? Und noch weitere Fragen, die Dominic Geißler und Holger Stabik im Podcast beantworten.