AI157 Arbeitskreis Asyl in Kaufbeuren: Seit 30 Jahren Unterstützung für Flüchtlinge

Mit dabei:
  • Holger Mock
  • Nora Zadoori
  • Günter Kamleiter

Seit 1990 gibt es den Arbeitskreis Asyl in Kaufbeuren. Es geht um Unterstützung für alle Asylbewerber nach ihrer Flucht in ein Land, dessen Sprache sie nicht sprechen, das sie nicht kennen. Der Arbeitskreis Asyl ist eine Gruppe von derzeit etwa 115 Leuten aus Kaufbeuren und Umgebung. Die Hilfe gilt allen Flüchtlingen, unabhängig von ihrer Hautfarbe und Religionszugehörigkeit.

Im Podcast erklärt Günter Kamleiter, der Sprecher des Arbeitskreises Asyl, wie sich Flüchtlingspolitik in den letzten 30 Jahren aus seiner Sicht entwickelt hat. Er erzählt auch einige Geschichten, die nachdenklich machen. Über Flüchtlinge und ihre oft lebensgefährliche Flucht. Über ihre Schwierigkeiten im fremden Land. Über oft sehr persönliche Anfeindungen, die der Arbeitskreis Asyl ertragen muss. Und auch darüber, warum er und die vielen anderen ehrenamtlichen Helfer des Arbeitskreises Asyl mit so viel Engagement helfen.

Ebenfalls zu Gast: Nora Zadoori. Sie kam vor 25 Jahren mit ihrer Familie selbst aus Teheran als Flüchtling nach Kaufbeuren. Das Arbeitskreis Asyl war ihr vor allem in den ersten Jahren die wichtigste Stütze, um sich zu integrieren und sich nun schon seit vielen Jahren in Deutschland zuhause zu fühlen. Sie lebt mittlerweile in Hanau, arbeitet (wie auch ihr Sohn) in der Flüchtlingshilfe und weiß um die teils sehr großen Schwierigkeiten, die eine Flucht mit sich bringt. Im Podcast erzählt sie ihre Geschichte.

AI152 Warum und wann verschweigt die Polizei Nationalitäten in Polizeiberichten?

Mit dabei:
  • Holger Mock
  • Dominic Geißler
  • Holger Stabik

Über eine Frage streiten besonders Facebook-User gerne und oft: Soll die Polizei in ihren Berichten grundsätzlich die Nationalität eines Täters nennen oder nicht? Holger Stabik und Dominic Geißler von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West in Kempten erklären im Podcast, in welchen Fällen sie die Nationalität eines Täters oder Beteiligten nennen und in welchen nicht.

Ein schwieriges Thema, auch für Redaktionen. Der Pressekodex des Deutschen Presserates (nach dem sich auch die Beamten der Pressestelle richten) sagt:
Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. (Richtlinie 12.1)

Keine eindeutige Definition
In den Leitsätzen werden die Redaktion dazu verpflichtet, „in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt.“ Das heißt: Eine endgültig eindeutige Definition, wann die Nationalität genannt wird und wann nicht, gibt es nicht. Auch wichtig: Es gibt kein Verbot, die Nationalität zu nennen.

Fragen an die Polizei-Pressesprecher
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der sich gleich mehrere Fragen stellen. Gibt es Kriminalitätsfelder, bei denen von vornherein ein „begründetes öffentliches Interesse“ besteht? Wie sortiert man einen Deutschen mit türkischen, griechischen oder albanischen Wurzeln ein? In welchen Fällen nennt die Polizei die Nationalität? In welchen nicht? Und noch weitere Fragen, die Dominic Geißler und Holger Stabik im Podcast beantworten.